Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Eichwesen; Anzeige der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte


Beschreibung

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf. Seit dem 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen. Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

Hausanschrift

Wittelsbacherstr. 14
83435 Bad Reichenhall

Postanschrift

Wittelsbacherstr. 14
83435 Bad Reichenhall

Telefon

+49 8651 974767-0

Fax

+49 8651 974767-99

E-Mail


Webseite

http://www.lmg.bayern.de