Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.Rechtsgrundlagen
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
- Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
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Zuständige Stelle(n)
Polizeipräsidium Oberfranken
Hausanschrift
Ludwig-Thoma-Straße 495447 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 10026195402 Bayreuth

