Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung


Beschreibung

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.


Kosten

kostenlose Beratung

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Polizeipräsidium Oberfranken

Hausanschrift

Ludwig-Thoma-Straße 4
95447 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 100261
95402 Bayreuth

Telefon

+49 921 506-0

Fax

+49 921 506-1419

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900400000000.html