Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung
Beschreibung
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Opfer. Im Einzelfall wird Sie Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich zukünftig vor Gewalttaten schützen können.
Kosten
kostenlose BeratungRechtsgrundlagen
- § 177 Strafgesetzbuch (StGB)
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
- Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
- Häusliche Gewalt
Verwandte Themen
Zuständige Stelle(n)
Polizeipräsidium Oberfranken
Hausanschrift
Ludwig-Thoma-Straße 495447 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 10026195402 Bayreuth

