Rechtssachen; Mitwirkung bei Strafsachen von Oberlandesgerichten und vom Bayerischen Obersten Landesgericht
Beschreibung
Die Generalstaatsanwaltschaften fertigen Stellungnahmen und Anträge im Revisions- und Beschwerdeverfahren.
Gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht übernimmt diese Aufgabe die Generalstaatsanwaltschaft München
Dies betrifft u. a. folgende Verfahren:
- Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen oder Sprungrevisionen gegen Urteile der Strafrichter oder Schöffengerichte der Amtsgerichte
- Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Urteile bayerischer Amtsgerichte in Bußgeldsachen.
Mitwirkung gegenüber den Oberlandesgerichten (alle Generalstaatsanwaltschaften)
Dies betrifft u.a. folgende Verfahren:
- Beschwerden bzw. sofortige Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte des Bezirks
- Entscheidung über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft
Zuständige Stelle(n)
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Hausanschrift
Wörthstraße 796052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

