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Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen


Beschreibung

Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches grundsätzlich über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.


Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Hausanschrift

Wörthstraße 7
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 833-0

Fax

+49 9621 96241-0508

E-Mail


Webseite

http://www.justiz.bayern.de/sta/staolg/ba/index.php