Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen
Beschreibung
Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches grundsätzlich über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle(n)
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Hausanschrift
Wörthstraße 796052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

