Disziplinarverfahren im Justiz- und Justizvollzugsdienst; Erhebung einer Disziplinarklage und Vertretung vor Gericht
Beschreibung
Soweit schwere Disziplinarverstöße dieser Personen vorliegen, führt die Generalstaatsanwaltschaft die Disziplinarverfahren selbst, erhebt Disziplinarklage und vertritt diese vor dem zuständigen Verwaltungs- oder Richterdienstgericht.Rechtsgrundlagen
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Zuständige Stelle(n)
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Hausanschrift
Wörthstraße 796052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg