Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat


Beschreibung

Wer nach einem Studium der Humanmedizin als Arzt in Deutschland arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.

Bitte beachten Sie, dass das Berufszulassungsverfahren kein Aus-, Fort- oder Weiterbildungsverfahren ist. Sie sollten die Berufszulassung erst dann beantragen, wenn Sie die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen haben.


Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen. Die deutschen Sprachkenntnisse sind nur dann ausreichend, wenn Sie über Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. Das Berufszulassungsverfahren dient nicht dazu, diese Sprachkenntnisse zu erwerben. Vielmehr sollten die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits bei Antragstellung vorliegen. Der Nachweis dieser Kenntnisse kann dann im Verlauf des Verfahrens – z. B. durch Teilnahme an der Fachsprachenprüfung – erbracht werden.

Antragstellerinnen und Antragstellern, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, kann – bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen – die Approbation nur dann erteilt werden, wenn sie über einen gleichwertigen Ausbildungsstand verfügen.

Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand feststellbar, muss ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung erstreckt.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Erteilung der Approbation zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Oberbayern einreichen.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorher beraten zu lassen.


Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Wenn Sie Ihre ärztliche Ausbildung nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben und die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen ist, sind für die Approbation 400 EUR zu bezahlen. Hinzu kommen ggf. Auslagen für ein Gutachten zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands oder für eine Kenntnisprüfung sowie den Fachsprachtest.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Kenntnisprüfung aufgrund einer Konzeptänderung für alle Personen, die ab dem 01.08.2026 einen Approbationsantrag stellen, erhöht werden mussten.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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