Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat


Beschreibung

Wer in Deutschland als Psychotherapeut/in arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Wenn Sie eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen haben und in Bayern psychotherapeutisch tätig werden wollen, ist die Regierung von Oberbayern bayernweit zuständig.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Berufszulassung über diese Seite nur zulässig ist, wenn Sie in Bayern tätig werden wollen. Denn nur dann ist eine bayerische Behörde zuständig. Die Tätigkeitsabsicht müssen Sie in geeigneter Form nachweisen (zu den möglichen Nachweisen und Ausnahmen s. „Erforderliche Unterlagen“).


Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Psychotherapeut/in sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs beziehen.

Antragstellerinnen und Antragstellern, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, kann – bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen – die Approbation nur dann erteilt werden, wenn sie über einen gleichwertigen Ausbildungsstand verfügen.

Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder ist sie nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand feststellbar, muss ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen werden. Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung erstreckt.


Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben und die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstands zu überprüfen ist, sind für die Approbation 280 bis 500 EUR zu bezahlen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Postanschrift


80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Fax

+49 89 2176-2914

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/