Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland


Beschreibung

Wer in Deutschland als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin wird im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums an einer Universität absolviert und schließt mit einer staatlichen Prüfung, der psychotherapeutischen Prüfung, ab.

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich ausüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin relevante gesundheitliche Probleme haben.


Voraussetzungen

Die Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Approbation mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.


Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR bei einer Ausbildung in Deutschland zu bezahlen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

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