Bürgschaft; Beantragung der Übernahme


Beschreibung

Soweit nicht die Bürgschaftsbank Bayern zuständig ist (für die Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten-/Landschaftsbau bis zu einem bestimmten Höchstbetrag) werden durch die LfA Förderbank Bayern Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen (Hausbankprinzip) für Kredite an Unternehmen übernommen, die mangels erforderlicher bankmäßiger Sicherheiten sonst nicht oder nicht zu den vorgesehenen Bedingungen gewährt werden können.

Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.

Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern und die Bürgschaftsbank Bayern zu erhalten.


Voraussetzungen

Förderfähig sind natürliche Personen, die eine tragfähige Voll- und Nebenerwerbsexistenz gründen wollen, kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Produktions- und Absatzgenossenschaften in Bayern.

Verbürgt werden im Wesentlichen


Fristen

Investitionsvorhaben können nur verbürgt werden, wenn mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Die nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite ist nicht möglich.

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Zuständige Stelle(n)

LfA Förderbank Bayern

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Königinstraße 17
80539 München

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Königinstraße 17
80539 München

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Fax

+49 89 2124-2440

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