Ausbildungsbetriebe; Beantragung einer Förderung für die Ausbildung von jungen Menschen unter 25 Jahren


Beschreibung

Zweck

Die Förderung unterstützt Unternehmen finanziell, die junge Menschen mit Qualifizierungshemmnissen ausbilden. Dadurch sollen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für junge Menschen erhöht werden, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Ihr Eintritt ins Erwerbsleben und erfolgreicher Ausbildungsabschluss sollen gefördert werden.

Gegenstand

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern für junge Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen für bis zu 16 Monate.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung "Fit for Work - Chance Ausbildung" aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, (a) die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung (b) mit einem jungen Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen (c) in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abschließen und (d) die Ausbildung in Bayern durchführen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind eine Pauschale der Ausbildungsvergütung für die betriebliche Ausbildung nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 6 Monat(en) und 16 Monat(en).

Zuschuss in Höhe von 375 Euro je Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 16 Monate aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), insgesamt bis zu 6.000 Euro.


Voraussetzungen

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn


Verfahrensablauf

(Der Antrag muss zwingend spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn oder Beginn der Maßnahme der Assistierten Ausbildung gestellt sein.)


Fristen

Die Antragsfrist beträgt zwischen 1 Monat(en) und 3 Monat(en). Beantragung spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist). Bei Vereinbarung einer AsA-Maßnahme gelten gesonderte Fristen.


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 12 Monat(en) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsrechtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

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