Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Naturparke; Erklärung


Beschreibung

Naturparke sind geprägt durch großräumige Natur- und Kulturlandschaften, in denen der Schutz und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt mit den Belangen umweltverträglicher Erholungsformen umweltverträglicher Erholungsformen angestrebt wird. Sie sind großräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20.000 ha Fläche, die überwiegend als Landschafts- oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind. Sie eignen sich für  natur- und umweltverträgliche Erholungsformen. Eine dauerhaft natur- und umweltverträgliche Landnutzung wird angestrebt. Dabei sollen durch geeignete Nutzungsformen vielfältige Lebensräume erhalten bzw. gefördert werden.  Unter Beachtung der Naturschutzziele sollen Naturparke geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

Zuständig für die Erklärung zum Naturpark ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Naturschutzbehörde.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Hausanschrift

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Postanschrift

Postfach 810140
81901 München

Telefon

+49 89 9214-00

Fax

+49 89 9214-2266

E-Mail


Webseite

http://www.stmuv.bayern.de