Berg-, Höhlen- und Wasserrettung; Beantragung einer Kostenerstattung für Investitionen


Beschreibung

Der Staat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Anschaffungskosten von kommunikations- und informationstechnischer Ausstattung der Bergrettungswachen und Wasserrettungsstationen, Einsatzfahrzeugen und Rettungsbooten samt Ausstattung, Sondergeräten, Fernmeldegeräten, spezieller Einsatzleitsoftware und Geodaten für den Einsatz im Rettungsdienst.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Wasserrettungsorganisationen bzw. die Bergwacht Bayern reichen einen Entwurf ihres Beschaffungsplanes beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein. Dieser wird dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt. Anschließend ergeht eine Zusicherung über die Kostenerstattung.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

vier Wochen

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hausanschrift

Odeonsplatz 3
80539 München

Postanschrift


80524 München

Telefon

+49 89 2192-01

Fax

+49 89 2192-12225

E-Mail


Webseite

http://www.stmi.bayern.de