Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung), soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen.
Für alle Fördertatbestände außer Fahrzeugbeschaffung ist eine Komplementärförderung aus BayFAG möglich.
Gegenstand
- Verkehrswege der Straßenbahnen und U-Bahnen,
- Umsteigeanlagen,
- Haltestelleneinrichtungen,
- Betriebshöfe,
- Ladeinfrastruktur in Omnibusbetriebshöfen soweit sie dem ÖPNV dienen,
- Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV,
- Fahrzeugförderung.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können erhalten: Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in Bayern in den gemäß dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) vorgesehenen Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen oder Vorhabenträger, soweit sie Vorhaben in Bayern durchführen. Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen können ausnahmsweise auch nicht in Bayern ansässige Antragsteller erhalten, wenn das zu fördernde Fahrzeug weit überwiegend in Bayern eingesetzt wird und der Antragsteller von dritter Seite keine vergleichbaren Zuwendungen erhält.
Zuwendungsfähige Kosten
Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) gewährt.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss
- zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
- in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein,
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
- mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein,
- Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und
- die Finanzierung muss gewährleistet sein.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.
Ausschlusskriterien:
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierungen einzureichen.
(Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn setzt voraus, dass nach dem Ergebnis einer mindestens überschlägigen Prüfung: das Vorhaben hinsichtlich Planung und Ausführung den Anforderungen und den sonstigen Fördervoraussetzungen entspricht, die Finanzierung einschließlich der Zwischenfinanzierung für die erwartete Zuwendung grundsätzlich gesichert ist und, die Belastung künftiger Haushalte sich im Falle einer späteren Förderung unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen des Vorhabenträgers in angemessenem Umfang hält. Das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben trägt allein der Vorhabenträger.)
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Nahverkehrspläne: Oder gleichwertige Pläne, soweit sie der Regierung noch nicht vorliegen.
- Erläuterungsbericht: Ausführliche Darlegung der angestrebten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Insbesondere Angaben über die Situation der derzeit vorhandenen Verkehrsanlagen und deren Kapazität (z. B. Liniennetze mit Angabe der Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten, zugehörige Parkmöglichkeiten) sowie die Vorbereitung des Vorhabens, insbesondere über den Stand des Grunderwerbs, der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bauleitpläne, Planfeststellung) sowie Beteiligungsbereitschaft Dritter (Verwaltungsvereinbarungen)
- Übersichtsplan des Vorhabens
- Notwendige Pläne, Regelquerschnitte, Grunderwerbspläne und -verzeichnisse: Soweit für die Beurteilung der Maßnahme maßgebend. Und soweit zur Darstellung besonderer Bauwerke (z. B. Haltestelle, Park- & Ride-Anlagen, Parkeinrichtungen, Betriebshöfe, zentrale Werkstätten) erforderlich. Bei Tiefbauvorhaben in Anlehnung an die Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - Ausgabe 2012 (RE 2012)
- Kostenschätzung/Kostenberechnung mit Kostenzusammenfassung: Bei Hochbaumaßnahmen gem. Muster 5 zu Art. 44 BayHO zusätzliche Einzelaufstellung für Gerätekosten. Bei Tiefbaumaßnahmen in Anlehnung an die Anlage der Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau - RE 2012
- Stellungnahme des Aufgabenträgers: ÖPNV-Aufgabenträger
- Nachweis der Anhörung gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e BayGVFG mit dem entsprechenden Ergebnis: Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit ist möglichst weitreichend entsprechen. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen nach Art. 19 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes auzuhören. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder -beiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinn des § 13 Abs. 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzuhören.
- Zusätzliche Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten: Aufstellung über die im Jahr vor der Antragstellung gefahrene Kilometer; aufgegliedert nach den einzelnen Verkehrsarten. Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Jahre. Aussage der Baugenehmigungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Aufstellung über vorhandenen Geräte und Anlagenteile.
- Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten: Anlage 2 RZÖPNV
- Soweit entsprechende Muster zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.
- Antrag gem. Muster 1 a zu Art. 44 BayHO: Soll ein Vorhaben mit mehreren Beteiligten gefördert werden, so kann die Zuwendung nur von einem Beteiligten beantragt werden. Dieser führt intern den Ausgleich mit den anderen Beteiligten durch.
- Erklärung der Subventionserheblichkeit: Anlage 1 der RZÖPNV
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 6 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 6 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Kosten von Hochbauten (Muster 5 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Kosten von Hochbauten (Muster 5 zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Vergabenachweis für die Baumaßnahme (Anlage zu Muster 4 nach Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Vergabenachweis für die Baumaßnahme (Anlage zu Muster 4 nach Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- RZÖPNV - Anlage 1 - Erklärung zur Subventionserheblichkeit der Angaben (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- RZÖPNV - Anlage 1 - Erklärung zur Subventionserheblichkeit der Angaben (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- RZÖPNV - Anlage 2 - Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- RZÖPNV - Anlage 2 - Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- RZÖPNV - Anlage 3 - Zwischennachweis (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- RZÖPNV - Anlage 3 - Zwischennachweis (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- RZÖPNV - Anlage 4 - Übersicht über die Ausgaben (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- RZÖPNV - Anlage 4 - Übersicht über die Ausgaben (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Flächenzusammenstellung zum Erläuterungsbericht (Muster 6a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Flächenzusammenstellung zum Erläuterungsbericht (Muster 6a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
- Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten)
- Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO) (Empfänger: Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - BayGVFG)
- Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
- Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG)
- Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien - RZÖPNV)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; InformationenVerwaltungsrechtliche Klage
Verwandte Themen
- Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen
- Linienomnibus; Beantragung einer Förderung
- Öffentlicher Personennahverkehr; Erhalt einer ÖPNV-Zuweisung
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer komplementären Infrastrukturförderung aus dem Härtefonds
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth