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Mobilität im ländlichen Raum; Beantragung einer Förderung für ergänzende Nahverkehrsangebote


Beschreibung

Zweck

Das Förderprogramm unterstützt die Aufgabenträger des Öffentlichen

Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verkehrserschließung im ländlichen Raum zu

verbessern und auszuweiten. Um eine angepasste Mobilität zu ermöglichen,

werden Aufwendungen für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV

im ländlichen Raum und Pilotprojekte für landkreisübergreifende

Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr gefördert.

Gegenstand

Gefördert wird die Einrichtung von flexiblen und bedarfsorientierten

Mobilitätsangeboten im ÖPNV sowie landkreisübergreifende

Expressbusverbindungen. Für die neuen Projekte ist ein Pilotcharakter

wünschenswert.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskostendefizite der Verkehre, die der

ÖPNV-Aufgabenträger ausgleicht.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Im Rahmen der Anteilsfinanzierung können mit degressiven Fördersätzen mit anfangs bis zu 75 % der förderfähigen Kosten als Projektförderung gefördert werden.


Voraussetzungen

Nur die Einführung von neuen flexiblen Bedienformen und Expressverbindungen mit Omnibussen im ländlichen Raum sind von dieser Förderung erfasst. Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Projekte müssen im Einklang mit dem Nahverkehrsplan stehen. Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm Ergänzender Nahverkehrsangebote zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum mit bedarfsorientierten Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekten landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr (ErNa) vom 16. Mai 2023, 97-B (BayMBl. Nr. 275) dargestellt.


Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist

auch für die Bewilligung zuständig.


Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen beizubringen.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Klage


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de