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Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren


Beschreibung

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.


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Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld

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96187 Stadelhofen

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Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

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Fax

+49 9207 981-23

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