Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung
Beschreibung
Zweck
Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.
Gegenstand
Gefördert werden Katastrophenschutzausrüstungen (Einsatzleitwagen, Abrollbehälter, Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, Mehrzweckboote, stationäre Sirenen, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sackabfüllanlagen und Ölwehrausstattung) für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung wie Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz und Massenanfall von Verletzten.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD).
Art und Höhe
Es handelt sich um Investitionsförderungen auf der Grundlage von Förderfestbeträgen. Die Ölwehrausstattung und die Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte werden per Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz bei der Ölwehrausstattung beträgt grundsätzlich 50%, bei den Zelten und den Ölsperren beträgt der Fördersatz 70%.
Voraussetzungen
Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur Gemeinden und Landkreisen sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD) gewährt. Die sonstigen fachlichen Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt 4 der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien. Diese finden Sie in dem Bereich "Rechtsgrundlagen".
Verfahrensablauf
Grundsätzlich sind die Anträge bei den Regierungen einzureichen, die auch hierüber entscheiden.
Fristen
Zur Berücksichtigung im laufenden Jahr sollten die Förderanträge möglichst bis zum 15.03. der zuständigen Regierung vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)
- Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Verwendungsnachweis
Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online übermitteln.
- Zuwendung nach Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - Antrag
Sie können eine Zuwendung nach den Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien online beantragen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien - KatSZR)
D4-2258-23-3; BayMBl. Nr. 350; 2154-I
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationenverwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth

