Computerspiel; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich. Die Förderung soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nachwuchsförderung gelegt.

Gegenstand

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen:

  1. Konzeptentwicklung: Förderung der Entwicklung eines Spielekonzepts 
  2. Prototypenentwicklung; Förderung der Entwicklung eines Prototyps 
  3. Produktion: Förderung der Produktion eines Computerspiels 

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle projektbezogenen, erforderlichen und angemessenen Ausgaben für die Entwicklung oder Herstellung des Vorhabens. Die Ausgaben müssen branchenüblich sowie wirtschaftlich und sparsam kalkuliert sein. Ein kalkulierter Gewinn ist nicht zuwendungsfähig. Pauschale Gemeinkosten sowie eine Überschreitungsreserve können jeweils bis zu 10 % berücksichtigt werden.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Konzeptentwicklung: 

Für die Konzeptentwicklung kann ein Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt werden. 

Der Zuschuss darf im Einzelfall folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:

  1. bis zu 20 000 Euro für einen Antragsteller, dessen Team aus mindestens zwei Personen mit mindestens zwei unterschiedlichen Qualifikationen (z. B. Technik und Grafik) besteht und der bislang nicht mehr als ein Spiel entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat. Ein Antrag nach diesem Spiegelstrich kann höchstens zwei Mal gestellt werden.
  2. Bis zu 30 000 Euro für einen Antragsteller, der bereits mindestens zwei Spiele entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat.

Prototypenentwicklung:

Produktion:


Voraussetzungen

1. Kosten des Projekts:

2. Zinsen bei Darlehen:

3. Erste Auszahlung:

4. Projektstart:

5. Qualität und Gesetzeskonformität:

6. Subunternehmer:

7. Antrag und Nachweise:

8. Hinweis auf Förderung:

9. Kombinierte Fördermittel:

10. Unternehmen in Schwierigkeiten:

Ausschlusskriterien:

Näheres siehe Richtlinien sowie Internetseite des FFF Bayern.


Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen. Die Beantragung an sich ist kostenfrei. Im Falle einer Bewilligung der Förderung werden 3% der beantragten Fördersumme durch die LfA als Abwicklungskosten erhoben. Bitte melden Sie sich frühzeitig vor Antragstellung bei den zuständigen Förderreferenten, diese beraten Sie gerne.

(Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen  worden sein. Ab Eingang des Förderantrag ist der vorzeitige Vorhabenbeginn (auf eigenes Risiko) automatisch zulässig. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt im Falle einer späteren Förderung die (zuwendungsfähigen) Kosten für die Entwicklung und Bearbeitung des Projekts in der Kalkulation anerkannt werden können.)


Fristen

Die Antragsfrist beträgt 2 Tag(e). Der Antrag muss dem FFF Bayern spätestens zwei Werktage nach dem jeweiligen Stichtag bis 24 Uhr (per Antragsportal) vorliegen. Anträge, die bis zu den vorgegebenen Stichtagen eingegangen sind, werden automatisch in die nächste Sitzung aufgenommen. Die Stichtage für 2025 sind: 11. Februar 2025 (Sitzung: 27. März 2025), 10. Juni 2025 (Sitzung: 22. Juli 2025) und 21. Oktober 2025 (Sitzung: 26. November 2025).


Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 6 Woch(en) bis zu 8 Woch(en) zu rechnen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Allgemeine Rechtbehelfe


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

FilmFernsehFonds Bayern GmbH

Hausanschrift

Franziskanerstraße 14
81669 München

Postanschrift

Franziskanerstraße 14
81669 München

Telefon

+49 89 544602-0

Fax

+49 89 544602-21

E-Mail


Webseite

http://www.fff-bayern.de