Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Beantragung der Erteilung oder erneuten Zusendung


Beschreibung

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dient der eindeutigen Kennzeichnung Ihres Unternehmens.

Sie brauchen diese Nummer immer dann, wenn Sie

Sie erhalten die Nummer auch dann, wenn Sie nicht Unternehmer sind oder Waren und Dienstleistungen nicht für ihr Unternehmen erwerben, die USt-IdNr. aber als juristische Person für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Bei umsatzsteuerlicher Organschaft erhalten Sie auf Antrag für jede juristische Person eine eigene USt-IdNr.


Voraussetzungen

Sie erhalten die USt-IdNr. als


Verfahrensablauf

Ihre USt-IdNr. können Sie online oder schriftlich beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:

Sie können eine USt-IdNr. auch im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragen, beispielsweise, wenn Sie ein neues Unternehmen anmelden. Dazu kreuzen Sie im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an, dass Sie eine USt-IdNr. benötigen. Die Nummer wird auch in diesem Fall per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.


Fristen

Die Nummer muss Ihnen bekannt gegeben worden sein, bevor Sie erstmals am Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt teilnehmen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig.


Bearbeitungsdauer

1 Woche


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis

Hausanschrift

Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis

Postanschrift


66738 Saarlouis

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-3801

E-Mail


Webseite

http://www.bzst.bund.de