Europäischer Berufsausweis; Beantragung


Beschreibung

Wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft im europäischen Ausland als

tätig sein möchten, wird Ihnen auf Antrag in einem elektronischen Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen Land der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums der Europäische Berufsausweis ausgestellt. Fachkräfte mit einem anderen Beruf müssen für die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nach wie vor das Standardverfahren anwenden.

Der Europäische Berufsausweis (= European Professional Card, EPC) ist kein physischer Ausweis. Er ist ein elektronischer Nachweis, dass Ihre Berufsqualifikation von einem anderen Land der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anerkannt wird oder dass Sie die Voraussetzungen für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in diesem Land erfüllt haben. Der EPC wird Ihnen auf Antrag in einem elektronischen Verfahren (EPC-Verfahren) ausgestellt. Das EPC-Verfahren ist einfacher, schneller und transparenter als die herkömmlichen Verfahren zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation.

Der Europäische Berufsausweis bietet Ihnen folgende Vorteile:

Der Europäische Berufsausweis ist gültig:

Sie stellen den Antrag für den Europäischen Berufsausweis bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes. Diese wird im EPC-Verfahren ermittelt.

In Bayern sind folgende Behörden für die einzelnen Berufe zuständig:


Voraussetzungen

Sie können das EPC-Verfahren nutzen, wenn Sie vorübergehend (vorübergehende Mobilität) oder dauerhaft (Niederlassung) in einem anderen EU- oder EWR-Land Ihrem Beruf nachgehen möchten.

Das EPC-Verfahren kann derzeit nur für folgende Berufe genutzt werden:

Fachkräfte mit einem anderen Beruf müssen für die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nach wie vor das Standardverfahren anwenden. Das EPC-Verfahren wird jedoch in Zukunft möglicherweise auf andere Berufe ausgeweitet.

Wenn Sie Ihre Qualifikation außerhalb der EU erworben haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen einen europäischen Berufsausweis beantragen:


Verfahrensablauf

Zunächst müssen Sie sich beim Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission anmelden und einen Benutzernamen und ein Passwort wählen.

Dann erstellen Sie Ihr Profil mit den Angaben zu Ihrer Person (Personalausweis- oder Passnummer, Nachname, Staatsangehörigkeit) und Ihren Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Rufnummer usw.). Die Angaben zu Ihrer Person werden in Ihrem Europäischen Berufsausweis stehen.

Nachdem Sie Ihr Profil erstellt haben, können Sie den Antrag für den Europäischen Berufsausweis stellen. Wechseln Sie hierfür zur Startseite. Bei der Antragstellung erfahren Sie, welche Dokumente das Aufnahmeland für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation benötigt. Die Dokumente können Sie direkt hochladen. Laden Sie bitte jedes Dokument als eigene Datei hoch.

Senden Sie dann den Antrag zusammen mit den Dokumenten an die zuständige Behörde Ihres Herkunftslandes.

Die zuständige Behörde bearbeitet Ihren Antrag und übermittelt ihn gegebenenfalls zur weiteren Bearbeitung an die Behörden des Aufnahmelandes.

Wenn Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, können Sie die Angaben zu Ihrer Person nicht mehr ändern. Eine Aktualisierung kann nur die Behörde vornehmen, die Ihre Akte bearbeitet. Ihre Kontaktdaten können Sie aber jederzeit aktualisieren. Sie können Ihren Antrag online verfolgen und bereits hochgeladene Unterlagen bei neuen Anträgen für andere Länder wiederverwenden.

Nach der Genehmigung Ihres Antrags können Sie ein EPC-Zertifikat im PDF-Format erstellen. Das EPC-Zertifikat enthält eine Bezugsnummer. Mit dieser Bezugsnummer kann Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres Europäischen Berufsausweises online überprüfen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem EBA-Benutzerhandbuch


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde Ihres Herkunftslandes bestätigt den Eingang Ihres Antrags und informiert Sie über etwaige fehlende Unterlagen und anfallende Gebühren innerhalb einer Woche. Je nachdem, ob sie Ihre Dienstleistung vorübergehend im Aufnahmeland anbieten oder sich dauerhaft niederlassen möchten, geht es wie folgt weiter:

Vorübergehende Mobilität:

Niederlassung:

Treffen die Behörden des Aufnahmelandes keine Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Fristen, werden Ihre Qualifikationen stillschweigend anerkannt und Sie können über Ihr Online-Konto ein EPC-Zertifikat erstellen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Behörde Ihres Herkunftslandes und die Behörde des Aufnahmelandes können für die Prüfung Ihrer Akte Gebühren verlangen. Sie können die Gebühren über die Schnellabfrage auf der Seite der EU-Kommission „Ihr Europa“ ermitteln, soweit diese von den betreffenden Ländern bereitgestellt wurden. Sie erhalten von jeder Behörde eine gesonderte Rechnung.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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