Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen


Beschreibung

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.


Rechtsgrundlagen


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

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96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

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+49 951 85-0

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+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de