Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis


Beschreibung

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Eine in Verbindung mit grenzüberschreitendem gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführte Leerfahrt, die nach einem Rechtsakt der Europäischen Union oder nach einem internationalen Abkommen genehmigungspflichtig ist, gilt als Güterkraftverkehr.

 

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sog. Werkverkehr.

Wer als Unternehmer mit Sitz im Inland gewerblichen Güterkraftverkehr durchführt, bedarf hierfür einer von einer inländischen Behörde erteilten Gemeinschaftslizenz (§ 3 Güterkraftverkehrsgesetz).

Keiner güterverkehrsrechtlichen Berechtigung bedarf der sog. Werkverkehr, d.h. der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn

Für nationale Gütertransporte gilt als Ausnahme eine Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen (§ 2 Absatz 1 Nr. 10 Güterkraftverkehrsgesetz).

Wenn Sie allerdings grenzüberschreitend Güter mit Kraftfahrzeugen über 2,5 Tonnen transportieren wollen, so benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (Art. 1 Absatz 5 Buchstabe ca) der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009).  

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich benötigen Sie neben der Gemeinschaftslizenz für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.


Voraussetzungen

Eine Gemeinschaftslizenz wird erteilt, wenn

Der Unternehmer muss auch beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen über 2,5 Tonnen Kapital und Reserven nachweisen.

Dabei gilt:

Wenn Sie aber nur eine grenzüberschreitende Güterbeförderung mit Fahrzeugen von 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen beabsichtigen, so müssen Sie

Auch beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr muss die fachliche Eignung nachgewiesen werden. Das gilt auch dann, wenn Sie ausschließlich Fahrzeuge mit 2,5 Tonnen einsetzen möchten. Auch hier kann die fachliche Eignung gegeben sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie oder der Verkehrsleiter in einem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung in einem Güterkraftverkehrsunternehmen in einer leitenden Funktion gearbeitet haben.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Je nach Angebot der Behörde stehen auch Online-Dienste zur Verfügung.

Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die zuständige Verkehrsbehörde gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme:

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Verkehrsbehörde über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, bis zu 3 Monate dauern.

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Gemeinschaftslizenz: 120,00 - 700,00 EUR

Weitere Kosten entstehen für die Auskunft aus den Registern und für die Erstellung der sonstigen Nachweise.


Rechtsgrundlagen


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