Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung


Beschreibung

Bei der Anzeige der Beseitigung handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die zuständigen Stellen lediglich über die bevorstehende Beseitigung informieren.

Angezeigt werden muss nur die vollständige Beseitigung einer Anlage. Die teilweise Beseitigung einer Anlage ist eine Änderung einer Anlage und erfordert gegebenenfalls eine Baugenehmigung.

Durch die Anzeige der Beseitigung sollen die untere Bauaufsichtsbehörde und die Gemeinde noch ausreichend Zeit haben, um zu prüfen, ob vor der Beseitigung noch Maßnahmen anzuordnen sind. Soweit notwendig, muss ein qualifizierter Tragwerksplaner die Beseitigung überwachen.

Folgen bei Nichtanzeige

Zeigen Sie die Beseitigung der Anlage vorsätzlich oder fahrlässig nicht einen Monat vor der Beseitigung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden.


Voraussetzungen

Die Beseitigung einer Anlage müssen Sie nur anzeigen, wenn eine Pflicht dazu besteht.

Keine solche Pflicht besteht bei Anlagen, deren Errichtung verfahrensfrei ist. Keine Pflicht besteht auch bei freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie bei sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von maximal 10 m.


Verfahrensablauf

Schriftliche Einreichung

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung der Anzeige der Beseitigung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.


Fristen

Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten anzeigen.

Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bamberg)


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Da keine Entscheidung der Gemeinde und der unteren Bauaufsichtsbehörde ergeht, können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld

Hausanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

Postanschrift

Steinfeld 86
96187 Stadelhofen

Telefon

+49 9207 981-113

Fax

+49 9207 981-23

E-Mail


Webseite

http://www.steinfeld-oberfranken.de