Insolvenzverfahren; Abruf von öffentlichen Bekanntmachungen
Beschreibung
Die Insolvenzsachen werden vom Amtsgericht-Insolvenzgericht bearbeitet. Zu den Insolvenzsachen gehören auch die seit dem 1. Januar 1999 eingeführten sog. Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe hierzu "Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung" unter "Verwandte Themen").
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder (siehe unter "Online-Verfahren").
Voraussetzungen
Es wurde ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt.Verfahrensablauf
Die Insolvenzgerichte veröffentlichen die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist, im Internet (siehe unter "Online-Verfahren").Fristen
Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.Rechtsgrundlagen
- § 9 Insolvenzordnung (InsO)
- Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV)
Verwandte Themen
Zuständige Stelle(n)
Amtsgericht Bamberg
Hausanschrift
Synagogenplatz 196047 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg

