Lehrerbildung; Informationen


Beschreibung

Die Ausbildung an den Universitäten und Kunsthochschulen erfolgt schulartspezifisch in überwiegend grundständigen Studiengängen. Einige Universitäten bieten aber lehramtsgeeignete Studiengänge an, die neben der Ersten Lehramtsprüfung (als Hochschulabschlussprüfung) zusätzlich den Erwerb der Abschlüsse Bachelor und ggf. Master ermöglichen. Das Studium der Berufs- und Wirtschaftspädagogik für ein Lehramt an beruflichen Schulen schließt mit der Masterprüfung ab.

In Bayern kann man folgende Lehrämter studieren:

Neben den genannten Lehrämtern ist außerdem eine Ausbildung zum/zur Fachlehrer/in oder Förderlehrer/in an einem Staatsinstitut mit anschließendem Vorbereitungsdienst möglich. Die einjährige Ausbildung zum/zur Fachlehrer/in an beruflichen Schulen findet bedarfsbezogen statt.


Voraussetzungen

Grundsätzlich ist für das Studium eines Lehramts die Qualifikation für ein Studium an einer Universität gemäß Qualifikationsverordnung (QualV) erforderlich. Sonderbestimmungen (z. B. Eignungsprüfungen in den Fächern Sport, Kunst und Musik) finden sich in der Lehramtsprüfungsordnung I (siehe „Rechtsgrundlagen“) bzw. in den entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen der Universitäten.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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