Lehrerausbildung; Informationen zum Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik
Beschreibung
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
- das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS),
- das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
- das Studium zweier sonderpädagogischen Fachrichtungen (seit Studienbeginn WS 2020).
Das Studium kann nach Art. 19 BayLBG erweitert werden. Dies ist möglich durch folgende Fächer (vgl. § 92 LPO I):
- eine sonderpädagogische Qualifikation (d. h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung),
- Didaktik der Grundschule,
- Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
- ein geeignetes Unterrichtsfach (z. B. DaZ, Englisch, Informatik),
- eine nachträgliche Erweiterung (z.B. Beratungslehrkraft, Schulpsychologie) gemäß § 92 Abs. 3 LPO I.
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:
- durch die erfolgreiche Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung für Sonderpädagogik an der Universität
- sowie darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes für das Lehramt für Sonderpädagogik (Referendariat) mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.
Rechtsgrundlagen
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Sonderschulen (ZALS)
- Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)
Weiterführende Links
- Lehramt für Sonderpädagogik
Studium, Referendariat, Fach- /Förderlehrer, Quereinstieg, rechtliche Grundlagen
- Allgemeine Informationen zur Lehrerbildung - Der Weg zum Traumberuf
Ausbildung der einzelnen Schularten, Lehrämter und wo sie zu studieren sind
Verwandte Themen
Zuständige Stelle(n)
Universität München (Ludwig-Maximilians-Universität)
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