Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation weiter voranzutreiben und Investitionen vorzuziehen, um im Unternehmen innovative digitale Verfahren, durchgängige digitale Prozesse und einen Sprung auf einen hohen Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen. Der Einsatz von Technologien wie Robotik und Künstliche Intelligenz soll Unternehmen auf dem Weg der Digitalisierung weiter voranbringen, Arbeitsplätze attraktiver machen und dem Fachkräftemangel begegnen. Der Schutz vor Hackerangriffen bleibt Notwendigkeit in Zeiten verstärkter Bedrohungen.

Gegenstand

Die Förderung erfolgt für die

Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken.

IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Als kleine Unternehmen gelten gewerbesteuerpflichtige Unternehmen gemäß § 2 GewStG mit weniger als 50 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Zur Bestimmung der Unternehmensdaten ist der letzte Jahresabschluss heranzuziehen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind:

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Art der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.

Höhe der Förderung

Bei der Antragstellung können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.

Digitalbonus Standard:

Digitalbonus Plus:


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Bei der Antragstellung können Sie zwischen dem Digitalbonus Standard oder Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme/ Förderbereich ist nicht möglich.

Digitalbonus Standard

Digitalbonus Plus

Bei Digitalbonus Plus Anträgen ist eine detaillierte Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads notwendig - idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.

Zu den Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt können Projekte mit Schwerpunkt auf folgenden Inhalten zählen:

Liegen die Gesamtausgaben des Projekts bzw. die voraussichtlich zuwendungsfähigen Ausgaben nicht über 15.000 €, können Sie auch mit einem besonders innovativen Projekt den Digitalbonus Standard beantragen, da sich für die Zuschusshöhe in diesem Fall keine Änderungen ergeben würden. Bei Beantragung eines Digitalbonus Plus wenden Sie sich bitte im Vorfeld für eine Beratung an die für Sie zuständige Bezirksregierung.

Ausschlusskriterien:

Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Antragsstellung bereits begonnen wurden, also wenn eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde. Mit der Durchführung der Maßnahme darf begonnen werden, wenn der Eingang des elektronischen Förderantrags bestätigt wurde.

IKT-Lösungen, die gegen Entgelt auch in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und die für das andere Unternehmen eine förderfähige Maßnahme nach Nr. 2 der Richtlinie darstellen, sind zur Vermeidung einer möglichen Doppelförderung von der Förderung ausgeschlossen.

Des weiteren ausgeschlossen sind:


Verfahrensablauf

01 Antrag

Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Verfahren bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Nachdem Sie die richtige Bezirksregierung ausgewählt haben, erfolgt das Online-Verfahren mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto:

Sie müssen sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto authentifzieren.

Eine postalische Einreichung des Antrags ist nicht notwendig.

02 Eingangsbestätigung

Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.

03 Prüfung

Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.

04 Förderbescheid

Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid. Die Zustellung von Bescheiden erfolgt ausschließlich digital an das zur Authentifizierung verwendete ELSTER-Unternehmenskonto.

05 Auszahlungsantrag

Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie auf der Seite Auszahlung (Link unter Formulare - Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag (Förderprogramm Digitalbonus.Bayern) einen Auszahlungsantrag ein. Dieser ist in Kombination mit einer Projektmitteilung und/oder einem Verwendungsnachweis einzureichen:

Digitalbonus Anträge mit Bewilligung (Zuwendungsbescheiddatum) vor dem 01.11.2025

Digitalbonus Anträge mit Bewilligung (Zuwendungsbescheiddatum) ab dem 01.11.2025

06 Auszahlung

Die Regierung prüft den Auszahlungsantrag auf Basis der Projektmitteilung und/oder des Verwendungsnachweises und zahlt anschließend den Zuschuss aus. Sollten im Zuge der Prüfung Nachfragen erforderlich sein, wird die zuständige Bezirksregierung auf Sie zukommen. 


Fristen

Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.


Erforderliche Unterlagen


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberfranken)


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsrechtliche Klage.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165
95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Fax

+49 921 604-41258

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.oberfranken.bayern.de