Handelsregister; Einsicht


Beschreibung

Das Register und die zum Register eingereichten Schriftstücke können während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden. Da die Register inzwischen vollständig elektronisch geführt werden, erfolgt die Einsichtnahme regelmäßig über einen entsprechenden Computer-Arbeitsplatz oder durch Einsicht in einen aktuellen Ausdruck der Registerdaten. Die Registerdaten und die elektronisch eingereichten Unterlagen können bei jedem bayerischen Registergericht eingesehen werden. Die vor 2007 in Papierform eingereichten Unterlagen sind hingegen nur bei dem Registergericht einzusehen, bei dem das jeweilige Unternehmen eingetragen ist.

Daneben können die Register online kostenfrei über das Registerportal der Länder eingesehen werden (Links siehe "Online-Verfahren").

Über dieses Registerportal ist zudem eine bundesweite Recherche und Online-Einsicht in die Register der anderen Bundesländer möglich. Das früher parallel betriebene bayerische Registerportal (RegisWEB) wurde abgeschaltet. Über das Registerportal erfolgen auch bundesweit die Bekanntmachungen der Registergerichte.

 


Kosten

Die Einsicht in das Handelsregister ist kostenfrei.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Bamberg

Hausanschrift

Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 833-0

Fax

+49 9621 9624-14008

E-Mail


Webseite

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/ba/