Seilbahn; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und die Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen gewährleisten.

Gegenstand

Gefördert werden die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen (bspw. Funktionsgebäude, Kassensysteme, Eingangsschranken, Zugangsbereich). Zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Einrichtungen sind förderfähig, wenn diese für die Winter- bzw. die Sommernutzung wichtig sind und ein Bezug zur Seilbahnanlage besteht.

Zuwendungsempfänger

Die Zuwendungen werden kommunalen Unternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen gewährt.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter. Dies bedeutet, dass nur die Ausgaben berücksichtigt werden, die direkt mit der Investition verbunden sind.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarerer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 35 %.


Voraussetzungen

Eine Förderung ist möglich, wenn ...


Verfahrensablauf

Antragstellung

Für Anträge ist das auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.


Fristen

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Oberfranken

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95444 Bayreuth

Postanschrift

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Fax

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E-Mail


Webseite

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