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Kartellrechtliche Aufsicht; Informationen über marktbeherrschende Unternehmen


Beschreibung

Die kartellrechtliche Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen umfasst zwei Kernfelder:

  • Missbrauchsaufsicht über die Preisgestaltung marktbeherrschender Unternehmen:
    Diese dürfen mit ihren Preisforderungen nicht über Entgelte hinausgehen, die sich bei wirksamem Wettbewerb ergäben.
  • Durchsetzung des kartellrechtlichen Diskriminierungs- und Behinderungsverbots:
    Marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen dürfen gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln und ihre Marktmacht nicht dazu ausnutzen, andere Unternehmen in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten unbillig zu behindern.

Zuständige Behörden:

Soweit die Wirkungen des beanstandeten Verhaltens in Deutschland nicht über das Land Bayern hinausreichen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Ansonsten sind das Bundeskartellamt, bei europaweiten Wirkungen auch die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) zuständig.


Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Hausanschrift

Prinzregentenstr. 28
80538 München

Postanschrift


80525 München

Telefon

+49 89 2162-0

Fax

+49 89 2162-2760

E-Mail


Webseite

http://www.stmwi.bayern.de