Technologieorientierte Unternehmensgründung; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Die Förderung soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und neugegründete Firmen unterstützen. Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen und darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.

Gegenstand

Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen.  Sofern noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorliegt, können Konzeptvorhaben zu dessen Erstellung gefördert werden (Vorentwicklung). Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen, und über das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen, oder technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als sechs Jahren existieren und weniger als zehn Mitarbeiter haben sowie die Voraussetzungen an ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erfüllen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können

Art- und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten des F&E-Vorhabens, bei Konzeptvorhaben bis zu 35 %.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von der ersten Antragstellung bis zum Förderbescheid beträgt etwa 6 Monate bzw. 3 Monate bei Konzeptvorhaben. Mit Einreichung eines ersten prüffähigen Antrags kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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