Mobile geriatrische Rehabilitation; Beantragung einer Förderung für den Aufbau


Beschreibung

Zweck

Im Hinblick auf die konsequente Umsetzung der Grundsätze "ambulant vor stationär" und "Rehabilitation vor Pflege" soll die Unterstützung des Aufbaus der mobilen geriatrischen Rehabilitation in Bayern zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Leistungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation beitragen.

Gegenstand

Gefördert wird die Anfangsphase von interdisziplinären Teams zur Erbringung von Leistungen der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe-Teams).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind MoGeRe-Teams, denen die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einen Versorgungsvertrag in Aussicht gestellt hat bzw. mit denen die ARGE einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden können Aufwendungen, die in der Anfangsphase eines MoGeRe-Teams notwendigerweise anfallen und nicht durch den Versorgungsvertrag mit der ARGE vergütet werden.

Insbesondere handelt sich hierbei um:

Die Anfangsphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die ARGE. Die Anfangsphase endet spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss. Der maximale Förderzeitraum in der Anfangsphase beträgt 12 Monate.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von maximal 25.000,00 Euro je MoGeRe-Team. Der Zuschuss wird im Wege der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Zuwendungsempfänger muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst tragen. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Antragstellung

Anträge sind an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (Referat 46) zu richten.

Bewilligung

Für die Bewilligung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zuständig.

Auszahlung

Für die Auszahlung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zuständig.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Grundsätzlich wird vom Zuschuss eine Schlussrate einbehalten, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.

Verwendungsnachweis

Der Zuwendungsempfänger hat spätestens sechs Monate nach Ende des Förderzeitraums den Verwendungsnachweis vorzulegen.

Für die Prüfung des Verwendungsnachweises ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zuständig.


Fristen

Der maximale Förderzeitraum in der Anfangsphase eines MoGeRe-Teams beträgt 12 Monate.

Die Anfangsphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die ARGE. Die Anfangsphase endet spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Hausanschrift

Haidenauplatz 1
81667 München

Postanschrift

Postfach 800209
81602 München

Telefon

+49 89 95414-0

Fax

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E-Mail


Webseite

http://www.stmgp.bayern.de