Ambulant betreute Wohngemeinschaften; Beantragung einer Förderung von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften


Beschreibung

Zweck

Die Förderung erfolgt zu dem Zweck, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften voranzutreiben.

Gegenstand

Gegenstand des Förderprogramms ist die Förderung des Aufbau- und Aufbaus einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG). Neue ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF sind Wohngemeinschaften, die erstmalig initiiert werden.

Förderfähig sind neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne des Art. 2 Abs. 4 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) in Bayern. 

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Sinne von Art. 2 Abs. 4 PfleWoqG.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähige Ausgaben, die durch den Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft entstehen:

Art, Höhe und Dauer der Zuwendung


Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Förderung: Vorlage eines ausgewogenen Konzeptes mit mittelfristigem Finanzierungsplan, der ambulant betreuten Wohngemeinschaft sowie folgendem Inhalt:


Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) einzureichen. Das LfP prüft und entscheidet über den Antrag.


Fristen

Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 3 Monaten zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Pflege

Hausanschrift

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92224 Amberg

Postanschrift

Mildred-Scheel-Straße 4
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Telefon

+49 9621 9669-0

Fax

+49 9621 9669-1111

E-Mail


Webseite

https://www.lfp.bayern.de