Angehörigenarbeit; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung ist es, ein auf Dauer angelegtes und landesweites Angebot für pflegende Angehörige sicherzustellen, das die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder das Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V ergänzt. Neben Angehörigen können auch sonstige nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen und ältere pflegebedürftige Menschen beraten werden.
Gegenstand
Aufgabe der Fachstellen für pflegende Angehörige ist es, kontinuierlich und in offener Zusammenarbeit mit allen am Pflegenetzwerk Beteiligten Angehörige psychosozial zu beraten, (auch längerfristig) zu begleiten und mit Entlastungsangeboten zu unterstützen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind vorrangig die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter, soweit sie Angehörigenarbeit durchführen und Fachkräfte beschäftigen.
Zuwendungsfähige Kosten
Personal- und Sachausgaben der Fachstelle.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).
Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Fachstelle beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale jährlich bis zu 35.000,00 Euro.
Voraussetzungen
Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung einer Fachstelle für pflegende Angehörige sind in Abschnitt I. 2. der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" geregelt. Die Förderpauschale wird insbesondere für fortgebildete Pflegefachkräfte sowie für Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen und vergleichbare akademische Qualifikationen gewährt, die aufgrund mehrjähriger Berufstätigkeit mit den Hilfemöglichkeiten für pflegende Angehörige vertraut sind oder an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen haben. Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Fachstellen für pflegende Angehörige benötigen eine kommunale Befürwortung durch den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, in welchem bzw. welcher sie tätig werden wollen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
(Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gilt mit der Antragstellung allgemein als erteilt.)
Fristen
Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Projektbeschreibung (Aufbau, Umsetzung, Qualitätssicherung, Leitung)
- Kommunale Befürwortung für die Fachstelle (Nachweis gemäß Abschnitt I. 2. Nr. 2.3.3 der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege")
Formulare
- Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung
Förderantrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, ehrenamtliche Strukturen und weitere Angebote nach § 45c SGB XI sowie Teil 8 Abschnitte 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), für Angehörigenarbeit nach der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege".
- Konzeption/Bescheinigung über die Anbindung der Fachstelle für pflegende Angehörige an einen Pflegestützpunkt
- Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen
- Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/28321
- Ausgabenübersicht
- Formular Verwendungsnachweis
Kosten
Es fallen keine Kosten an.Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; InformationenGegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
Weiterführende Links
- "Bayerisches Netzwerk Pflege" - Förderung der Familienpflege, Angehörigenarbeit / Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte
- Fachstellen für pflegende Angehörige
- Angehörigenarbeit/ Fachstellen für pflegende Angehörige
Verwandte Themen
Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Landesamt für Pflege
Hausanschrift
Mildred-Scheel-Straße 492224 Amberg
Postanschrift
Mildred-Scheel-Straße 492224 Amberg

