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Familienpflege; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Zweck der Förderung ist es, die Weiterführung der Familienpflegestationen zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Fachkräften auch durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit sicherzustellen.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind die Ausgaben der Familienpflegestationen für die Familienpflege. Die qualifizierte Fachkraft übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter, soweit sie Träger von Familienpflegestationen sind und dort Fachkräfte beschäftigen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Personal- und Sachausgaben der Familienpflegestation.

Art und Höhe

Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Familienpflegestation beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale jährlich bis zu 9.000,00 Euro.


Voraussetzungen

Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung einer Familienpflegestation sind in Abschnitt I. 1. der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege" geregelt. 
Insbesondere muss die Fachkraft eine Ausbildung als staatlich anerkannte Familienpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Familienpfleger oder als staatlich anerkannte Dorfhelferin bzw. staatlich anerkannter Dorfhelfer, als Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagoge, als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz, die Weiterbildung zur Fachkraft für familienunterstützende Haushaltsführung oder eine vergleichbare Qualifikation abgeschlossen haben.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen.


Fristen

Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellt.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Widerspruch und/oder verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Pflege

Hausanschrift

Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

Postanschrift

Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

Telefon

+49 9621 9669-0

Fax

+49 9621 9669-1111

E-Mail


Webseite

https://www.lfp.bayern.de