Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Betriebszuschusses


Beschreibung

Gegenstand und Zuwendungsempfänger

Schulträger privater staatlich anerkannter und staatlich genehmigter Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten für den notwendigen Personalaufwand und Schulaufwand einen Zuschuss (Betriebszuschuss).

Art und Höhe

Betriebszuschüsse werden bezogen auf das Kalenderjahr gewährt. Basis sind die amtlichen Schülerzahlen zum 1. Oktober des Vorjahres. Mittels der Schülerzahlen lassen sich in Anwendung der Tabellen des Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) die zuschussfähigen Lehrpersonalstunden errechnen. Diese werden mit den pauschalierten Kosten einer Lehrpersonalstunde multipliziert. Der so errechnete Lehrpersonalaufwand wird mit einem Zuschusssatz von 125 % multipliziert.

Der tatsächliche Personalaufwand des Schulträgers ist für die Berechnung unerheblich.


Voraussetzungen

Unter anderem:


Verfahrensablauf

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in der Regel mit Abschlagszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai und 15. August auf Basis der Vorjahresbezuschussung und einer Schlusszahlung inklusive Abrechnung zum 15. November des jeweiligen Jahres.

Die Schulträger erhalten am Anfang des Jahres die Antragsunterlagen vom Bayerischen Staatsministerium übersandt und reichen diese bis zum 31. Mai des Jahres mit den notwendigen Nachweisen schriftlich ein.


Fristen

Für die jährliche Bezuschussung ist die Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai des Jahres erforderlich.


Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird im aktuellen Zuschussjahr (Haushaltsjahr) bearbeitet. Die Zuschüsse werden ebenfalls im gleichen Jahr gewährt.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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