Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung; Auszahlung


Beschreibung

Zweck

Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt hierzu im Bereich der schulischen beruflichen Bildung einen Anreiz: Junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte, die eine Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern absolvieren, erhalten für ihren erfolgreichen Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus bzw. einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus).

Begünstigte

Den Meisterbonus erhalten Personen, die

Höhe

Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen (= i.d.R. die Schulen und Fachakademien) ermittelt.


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern.

Erforderliche Unterlagen


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Fachschulen

Webseite

https://www.km.bayern.de/schueler/schulsuche.html?s=&u=0&r=9999&t=502&o=9999&p2=0&p25=0&p1=0&p26=0&p3=0&p4=0&p5=0&p6=0&p7=0&p23=0&p24=0&p11=0&p12=0&p13=0&p14=0&p27=0&p15=0&p28=0&p16=0&p19=0&p20=0&p21=0&p22=0&p9=0