Ausstellungen im Bereich der Bildenden Kunst; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen eine Förderung beantragt werden.

Gegenstand

Eine Förderung kommt für Sammelausstellungen in Betracht, an denen mindestens fünf professionelle lebende Künstlerinnen und Künstler beteiligt sind. Der überwiegende Teil der beteiligten Künstlerinnen und Künstler muss in Bayern wirken. Die Professionalität ist gegeben, wenn eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit nachgewiesen werden kann.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung kann beantragt werden durch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Bayern (zum Beispiel Vereine, Stiftungen oder öffentliche Einrichtungen), die nicht gewinnorientiert am Markt tätig sind und die eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit durchführen. Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern (BBK) stellt einen Sammelantrag für die Projekte seiner Regionalverbände.

Zuwendungsfähige Kosten

Als zuwendungsfähig gelten die Ausgaben, die mit der Durchführung des Projektes entstehen: 

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Festbetragsfinanzierung zwischen 5.000,00 € bis 80.000,00 €


Voraussetzungen

Die Förderung kann beantragt werden durch in verbindlichen Strukturen organisierte Aussteller (insbes. Vereine, Verbände, Kommunen), die eine mindestens dreijährige Ausstellungserfahrung haben und keine Gewinnabsicht. Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern (BBK Landesverband) stellt einen Sammelantrag für die Projekte seiner Regionalverbände.

Das Projekt muss zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:

Ausschlusskriterien:

Eine Antragstellung durch natürliche Personen sowie Personengesellschaften ist ausgeschlossen.


Verfahrensablauf

Nach Ende der Antragsfrist werden alle Anträge geprüft. Die vorhandenen Mittel werden auf die fristgerecht gestellten Anträge verteilt. Der Zuwendungsbescheid ergeht sobald die Verteilung gebilligt ist und die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.


Fristen

Der Antrag muss bis 01.01.2024 gestellt werden. bzw. der 01.01. des jeweiligen Veranstaltungsjahres


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Hausanschrift

Salvatorstraße 2
80333 München

Postanschrift


80327 München

Telefon

+49 89 2186-0

Fax

+49 89 2186-2800

E-Mail


Webseite

http://www.stmwk.bayern.de