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Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer


Beschreibung

Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere

  • für technische Arbeitshilfen,
  • zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
  • zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
  • zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
  • für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
  • in besonderen Lebenslagen.

Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.


Voraussetzungen

Der Antragsteller muss schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein.

Fristen

Der Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Inklusionsamt gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
  • Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
  • Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen

Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hausanschrift

Kreuz 25
95445 Bayreuth

Postanschrift


95440 Bayreuth

Telefon

+49 921 605-03

Fax

+49 921 605-3903

E-Mail


Webseite

http://www.zbfs.bayern.de