Schwangerschaftsabbruch; Informationen zur Kostenübernahme


Beschreibung

Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch aus kriminologischen oder medizinischen Gründen, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Ein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme ist nicht erforderlich. Dies ist in den beiden folgenden Konstellationen der Fall:

Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch aus anderen Gründen, ist der Abbruch bei vollständiger Erfüllung der folgenden Voraussetzungen zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar:

Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die Kosten für: 

Die Kosten für die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs selbst sowie für die medizinische Nachsorge bei komplikationslosem Verlauf werden nicht von der Krankenkasse übernommen. 

Wenn Sie jedoch kein oder ein geringes Einkommen haben, können Sie in bestimmten Fällen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenübernahme für diese Leistungen beantragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als sozial bedürftig gelten.


Voraussetzungen

Liegt keine medizinische oder kriminologische Indikation vor, besteht ein Anspruch auf vollständige Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch, wenn 

Eine nicht zumutbare Kostenbelastung liegt für Sie insbesondere vor, wenn Sie


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbruch können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – online einreichen oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. In der Regel ist eine telefonische Beratung oder Beratung in der Geschäftsstelle zum bestmöglichen Vorgehen der Antragsstellung möglich. Im Normalfall ist der Verfahrensablauf wie folgt:


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Webseite

https://www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp