Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand
Beschreibung
Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Schulaufwands unterstützt werden.
Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Schulaufwand gewährt.
Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Schulaufwand einen pauschalierten Zuschussbetrag je Schülerin oder Schüler und Schuljahr.
Es gilt eine zweijährige Karenzzeit (Ausnahme: kirchliche Schulen).
Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.
Voraussetzungen
Unter anderem:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
- Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
- Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat.
Verfahrensablauf
Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen für den notwendigen Schulaufwand erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt)
- Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung
- ggf. weitere Unterlagen
Formulare
- Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand
Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand an privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen gemäß Art. 31 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG
Rechtsgrundlagen
- Art. 32 Abs. 1 Satz 1 bis 4, Abs. 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
- Art. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
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Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Landesamt für Schule
Hausanschrift
Stuttgarter Straße 191710 Gunzenhausen
Postanschrift
Stuttgarter Straße 191710 Gunzenhausen