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Sport-nach-1; Beantragung einer Förderung für den Betrieb einer Sportarbeitsgemeinschaft


Beschreibung

Zweck

Mit der Förderung soll der Betrieb von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts unterstützt und damit für die Schülerinnen und Schüler ein Anreiz zur Ausübung verschiedener Sportarten geschaffen werden. 

Mit dem Förderprogramm, das auch unter dem Namen "Sport nach 1" geführt wird, haben sich das Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband 1991 auf den Weg gemacht, durch die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen Schülerinnen und Schülern am Nachmittag ein den Sportunterricht ergänzendes qualifiziertes sportliches Angebot zu unterbreiten. Dazu schließen Sportvereine einen Vertrag mit einer an einer Kooperation interessierten Schule über die Durchführung einer SAG ab. Die SAG sollte aus mindestens 10 Schülern bestehen. Sie wird von qualifizierten Übungsleitern der Sportvereine bzw. von Lehrkräften geleitet.

Gegenstand

Nach Abschluss des SAG-Vertrags kann für die Durchführung einer SAG ein zusätzlicher, pauschalierter staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale, eine sog. SAG-Pauschale, seitens des Sportvereins beantragt werden.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine.

Art und Höhe

Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Zahl der in ganz Bayern eingerichteten SAG. Zum Schuljahr 2019/2020 hat der Freistaat das Bayerische Kooperationsmodell „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ gestärkt und die SAG-Pauschale als ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für das in den Sportvereinen geleistete ehrenamtliche Engagement erhöht. Die SAG-Pauschale betrug im zurückliegenden Schuljahr 2024/2025 130 € bei 35-38 Schuljahresstunden (1 Std (à 45 Minuten) /Schulwoche) und 260 € bei 70-76 Schuljahresstunden (2 Std (à 90 Minuten) /Schulwoche).


Voraussetzungen

Bis zum 31. Oktober eines Jahres muss ein Vertrag zwischen dem Sportverein und der teilnehmenden Schule über die Einrichtung einer SAG vorgelegt und ein Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale gestellt werden (Ausschlussfrist!).


Verfahrensablauf

Nach Abschluss des SAG-Vertrages zwischen Verein und Schule kann die SAG-Pauschale ausschließlich im Online-Verfahren bei der Landesstelle für den Schulsport beantragt werden.


Fristen

Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober für das jeweilige Schuljahr gestellt sein (Ausschlussfrist!).


Bearbeitungsdauer

ca. acht Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Vertrag zwischen Schule und Verein für jede neue Sportarbeitsgemeinschaft
  • Folgevertrag für jede weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaft

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Widerspruch


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Schule

Hausanschrift

Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen

Postanschrift

Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen

Telefon

+49 9831 5166-0

Fax

+49 9831 5166-199

E-Mail


Webseite

https://www.las.bayern.de