Arbeitsmarktfonds; Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung


Beschreibung

Zweck

Der Arbeitsmarktfonds (AMF) unterstützt Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von besonders benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. 

Dies trägt dem weiteren wichtigen Ziel der Sicherung der Fachkräftebedarfe auf dem bayerischen Arbeitsmarkt bei. 

Der AMF stellt eine subsidiäre Projektförderung in Form einer "Anschubfinanzierung" von bis zu drei Jahren für Initiativen dar, die in erster Linie Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ansprechen. Einzelne Personen erhalten keine Förderung. 

Gegenstand

Die Förderung ist auf folgende Förderschwerpunkte (FSP) konzentriert:

Weiterführende Informationen bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) auf seiner Website.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es erfolgt keine direkte Förderung einzelner Personen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Overheadausgaben.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 3 Jahr(en).

Förderschwerpunkte 1), 2), 4) und 5): 

Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Ausgaben (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K). 

Förderschwerpunkt 3): 

Befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachausgaben. Overheadausgaben sind nicht förderfähig. Die Sachausgaben dürfen 15 % der Personalausgaben nicht überschreiten.


Voraussetzungen



Verfahrensablauf

Für die aktuelle 36. Auswahlrunde des Arbeitsmarktfonds bietet das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) detaillierte Informationen zu den diesjährigen Förderschwerpunkten und zur Antragsfrist auf seiner Website. 

Der Antrag ist während dieser Frist ausschließlich in elektronischer Form als PDF per E-Mail an das StMAS zu senden, wobei der Antrag für den Förderschwerpunkt 3 jederzeit eingereicht werden kann. Es gilt eine Ausschlussfrist und verspätete Anträge oder unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. 

Die Auswahl der Projekte erfolgt voraussichtlich Ende Juli 2026 durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die aus Vertretern der Bayerischen Staatsregierung, Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung besteht. 


Fristen

Der Antrag muss bis 26.03.2026 gestellt werden. Die Frist gilt nicht für die Antragstellung im Förderschwerpunkt 3 des AMF. Hier muss der Antrag rechtzeitig vor Projektbeginn gestellt werden.

(vom 12.04.2024 Die Frist gilt nicht für die Antragstellung im FSP 3.)

Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Monat(en) bis zu 5 Monat(en) zu rechnen.

(3 bis 4 Monate)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen für Sie als Antragsteller keine Kosten und keine Gebühren im Rahmen der Antragstellung an.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf gegen die Auswahlentscheidung der Arbeitsgruppe möglich, da auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Hausanschrift

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80797 München

Postanschrift


80792 München

Telefon

+49 89 1261-01

Fax

+49 89 1261-1122

E-Mail


Webseite

http://www.stmas.bayern.de