Kulturgutdigitalisierung für bavarikon; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaats Bayern. Es präsentiert digital Kunst-, Kultur- und Wissensschätze aus verschiedenen Einrichtungen in Bayern. Mit dem Betrieb des Portals und der Verwaltung der für bavarikon vorgesehenen Finanzmittel ist die Bayerische Staatsbibliothek beauftragt. Das Hosting der Daten erfolgt durch das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. bavarikon ist kein abgeschlossenes Angebot, sondern gewinnt laufend weitere Kulturobjekte als Inhalte und Kultureinrichtungen als Partner hinzu. Über die Aufnahme neuer Inhalte ins Portal entscheidet ein halbjährlich tagender Rat, in dem verschiedene bayerische Kulturinstitutionen vertreten sind.

Zweck

Mit bavarikon verfolgt der Freistaat Bayern mehrere Ziele. Zum einen dient das Portal als Schaufenster der bayerischen Kultur. Zum anderen ist bavarikon als zentrale Plattform eine entscheidende Infrastrukturmaßnahme für die Digitalisierung von Kulturgut. bavarikon ermöglicht bayerischen Kultureinrichtungen die Beteiligung an Innovationen (z. B. 3D-Digitalisierung).

Gegenstand

Die Digitalisierung von Objekten, die für die kulturelle Identität Bayerns von herausgehobener Bedeutung sind, kann gefördert werden. Dabei verfolgt bavarikon ein auf folgenden drei Säulen beruhendes Grundsatzkonzept. Digitalisiert werden:

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern (z. B. Museen, Archive, Bibliotheken, historische Vereine, Forschungseinrichtungen etc.).

Zuwendungsfähige Kosten

Es werden die Ausgaben für Digitalisierung und Erschließung sowie Kontextualisierung gefördert. 

Restaurierungsmaßnahmen oder die Beschaffung von Hardware können nicht gefördert werden.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung bzw. Mittelzuweisung und ist im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel der Höhe nach nicht begrenzt.


Voraussetzungen

Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

a) Inhaltlich

b) Formal

Siehe Partnerbereich, dort v.a. ab Punkt 5, "Wie kann man bavarikon-Partner werden?"


Verfahrensablauf

Eine Antragstellung ist erst nach einem Beratungsgespräch mit der bavarikon-Geschäftsstelle möglich. Nehmen Sie hierzu bitte per E-Mail Kontakt mit der Geschäftsstelle auf, unter geschaeftsstelle@bavarikon.de.

Das Antragsverfahren umfasst zwei Stufen:

Vorantrag:

Hauptantrag:


Fristen

Der bavarikon-Rat, der über die Voranträge beschließt, tagt zweimal jährlich. Die Erstellung der Anträge sowie der Zeitpunkt ihrer Einreichung erfolgen in enger Abstimmung mit der bavarikon-Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@bavarikon.de).


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Sitzungen des bavarikon-Rats und der Komplexität des Vorhabens.

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bayerische Staatsbibliothek

Hausanschrift

Ludwigstr. 16
80539 München

Postanschrift


80328 München

Telefon

+49 89 28638-0

Fax

+49 89 28638-2200

E-Mail


Webseite

http://www.bsb-muenchen.de