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Kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses


Beschreibung

Für das Lehrpersonal an kommunalen Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendgymnasium, Abendrealschule), dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk) ist, gewährt der Freistaat Bayern den kommunalen Schulträgern für den Lehrpersonalaufwand einen Zuschuss in Höhe von 61 v.H. des Lehrpersonalaufwands. Die Berechnung des Zuschusses richtet sich dabei nach den Maßgaben des Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG). Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt für das jeweilige Haushaltsjahr.


Verfahrensablauf

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Schule in der Regel mit Abschlagszahlungen im Februar, Mai und August sowie einer Abrechnung inkl. Schlusszahlung im November des jeweiligen Jahres.


Fristen

Da die Leistungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden, sind keine Fristen einzuhalten. 


Bearbeitungsdauer

Der Personalaufwandsträger bekommt im Regelfall bis spätestens Mitte November einen schriftlichen Bescheid.


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Schule

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91710 Gunzenhausen

Postanschrift

Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen

Telefon

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Fax

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Webseite

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