Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung


Beschreibung

Die deutsche Sprache ist die wichtigste Grundlage, um sich sozial, gesellschaftlich und beruflich zu integrieren. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und schulpflichtige Kinder und jugendliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe, die wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschförderklasse/eines Deutschförderkurses oder einer Übergangsklasse (aktuell: einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS) erfüllen, können daher zusätzlich eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung erhalten. Sie ergänzt die bereits bestehenden staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Sprachfördermaßnahmen, wenn ein weiterer Bedarf an Deutschförderung notwendig ist und von der Schule bestätigt wird.

Zweck

Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationshintergrund sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.

Gegenstand

Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist die unterrichtende Lehrkraft.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Pro-Kopf-Pauschale (Individualbeihilfe) gewährt und beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Zeitstunde.

Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Antragstellung

Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu stellen. Dieser ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums zu stellen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Rechtsgrundlagen


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Zuständige Stelle(n)

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail


Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de