Erziehungsberatungsstellen; Beantragung einer Förderung


Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe zur Erfüllung folgender Aufgaben Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorhalten.

Gegenstand

Fördergegenstände sind:

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden die Träger der Erziehungsberatungsstellen, die Teil der örtlichen psychosozialen Grundversorgung und der Krisenhilfe für junge Menschen und Familien sind.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Personalausgaben für

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von Erziehungsberatungsstellen. Die nachfolgenden Zuwendungsvoraussetzungen sind von allen geförderten Erziehungsberatungsstellen zu erfüllen:

Das Team der Fachkräfte sollte über unterschiedliche einschlägige Studienabschlüsse verfügen, um die multidisziplinäre Besetzung sicherzustellen. Auf einen angemessenen Anteil von universitären Hochschulabschlüssen auf Masterniveau ist dabei zu achten.


Verfahrensablauf

Eine Antragstellung ist für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren möglich. Der Antrag des Trägers der Erziehungsberatungsstelle ist elektronisch oder schriftlich unter Verwendung des bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucks mit den Antragsunterlagen rechtzeitig bei dem zuständigen Jugendamt einzureichen. Im Falle der Zusammenarbeit mit einem anderen Träger von Beratungsstellen ist deren Art und Umfang darzustellen. Das Jugendamt leitet den Antrag vor Beginn des Bewilligungszeitraumes der Bewilligungsbehörde zu. Es nimmt dabei zur Förderungswürdigkeit und zu Art und Umfang seiner Zusammenarbeit mit dem Träger kurz Stellung. Unterhält ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine eigene Erziehungsberatungsstelle, sind deren Anträge ebenfalls vor Beginn des Bewilligungszeitraumes  der Bewilligungsbehörde zuzuleiten.


Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Wiederspruch/Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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