UV-Bestrahlungsgeräte; Überwachung der Betreiber
Beschreibung
Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden.
Die Gewerbeaufsicht
- überprüft, ob fachkundiges Personal in den Sonnenstudios vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
- überprüft die Einhaltung des Nutzungsverbots für Personen unter 18 Jahren.
- überprüft die Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten des Betreibers (z. B. Warnschilder, Bedienungshinweise, Geräte- und Betriebsbuch)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)
Weiterführende Links
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) - Optische Strahlung
- Broschüre "Stichwort Solarien: Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung bei der Anwendung am Menschen"
Verwandte Themen
- Medizinprodukte; Überwachung der Betreiber
- Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung; Anzeige des Betriebs von Anlagen
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Oberfranken
Hausanschrift
Ludwigstr. 2095444 Bayreuth
Postanschrift
Postfach 11016595420 Bayreuth