Bildschirmbrille für Mitarbeiter des Freistaats Bayern; Beantragung
Beschreibung
Beschäftigten des Freistaats Bayern, die in einer Dienststelle des Freistaats an Bildschirmen arbeiten, ist eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Falls die Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreichend/nicht geeignet ist, besteht ein Anspruch auf spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Die Kosten für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr. Die Kostenerstattung für die Bildschirmbrille erfolgt ausschließlich entsprechend den Rahmenverträgen mit dem Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks und der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken über die Versorgung der Beschäftigten des Freistaates Bayern mit Bildschirmbrillen.
Informationen zu Bildschirmbrillen für Verwaltungskräfte und Lehrkräfte, die in einer staatlichen Schule oder einem staatlichen Schulamt tätig sind, finden Sie unter "Verwandte Themen".
Voraussetzungen
Die Notwendigkeit und Art (Gebrauchseigenschaften) einer Bildschirmbrille wird durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt festgestellt, sofern die jeweilige oberste Dienstbehörde keine andere Verfahrensweise zur Feststellung der Notwendigkeit und Art (Gebrauchseigenschaft) einer Bildschirmbrille festgelegt hat.
Verfahrensablauf
Der ausgefüllte Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der personalverwaltenden Dienststelle einzureichen. Diese prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, setzt den Erstattungsbetrag fest und veranlasst die Auszahlung.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der Betriebsärztin / des Betriebsarztes
(siehe Antrag auf Gewährung einer Bildschirmbrille unter "Formulare")
- Rechnung des Optikers
Formulare
- Antragsformular - Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille
Hinweis: Für Schulpersonal werden eigene Formulare bereitgestellt (siehe unter "Verwandte Themen").
Rechtsgrundlagen
- Teil 4 Abs. 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillenbekanntmachung – HBSBBek)
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Rechtsbehelf
Widerspruch bzw. Klage zum Verwaltungsgericht; Klage zum Arbeitsgericht
Weiterführende Links
- Kostenerstattung für Bildschirmbrillen
z. B. Hinweise, Vertragspreislisten, Adresslisten
Diese Informationen stehen nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.

