Stiftung; Beantragung der Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte


Beschreibung

Der Genehmigung der Stiftungsbehörde


Fristen

Anträge auf Genehmigungen sind unverzüglich nach Abschluss des genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfts, das bis zur Erteilung der behördlichen Genehmigung schwebend unwirksam bleibt, zu stellen.

Zur Vermeidung etwaiger Kosten für eine notarielle Beurkundung des Rechtsgeschäfts sollte dessen Genehmigungsfähigkeit bereits vorab unter Vorlage eines Entwurfs mit der Stiftungsaufsicht abgeklärt werden.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Rechtsgrundlagen


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